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31.08.2022
Lesezeit: 7 Minuten

Versicherungen für Bauherren

Bauen
Gut zu wissen

Ein Hausbau ist ein komplexes Unterfangen, bei dem trotz sorgfältiger Planung immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann. Zum Glück gibt es zahlreiche Versicherungen, die den Baufamilien im Schadensfall beistehen. Die wichtigsten Versicherungen, von der Bauphase bis zum Einzug, und ihren Zweck haben wir im folgenden Überblick zusammengefasst.

Verkehrssicherungs­pflicht

Grundsätzlich ist eine Baustelle eine „Gefahrenstelle“ und Bauherren müssen ihre Baustelle gegen unbefugtes Betreten absichern und am Ende verantwortlich Sorge dafür tragen, dass keine unnötigen Gefahren für Personen auf der Baustelle und in deren Umfeld entstehen. Zwar sind zunächst die Gewerke und Fachleute vor Ort für die Sicherheit zuständig, jedoch kommt der Bauherr im Schadensfall in Erklärungsnot, wenn er sich nie auf der Baustelle hat blicken lassen und sich selbst von den Sicherheitsmaßnahmen überzeugt hat.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht ist unerlässlich. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte. Die Preisstaffelung kann sehr groß sein, sie orientiert sich aber immer an der Bausumme, ohne das Grundstück. Sie fungiert auch als passive Rechtschutzversicherung, etwa wenn die Forderung gegen den Bauherrn von der eigenen Versicherung als ungerechtfertigt erachtet wird. Dann übernimmt die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits.

Beachten sollte man, dass die Laufzeit ausreichend lang ist (am besten vor Baubeginn abschließen). Ebenfalls sollte sichergestellt sein, dass die Versicherungssumme mehr als 3 Millionen Euro beträgt. Dies erscheint zwar hoch, aber im Falle einer lebenslang zu zahlenden Rente mit Therapie, Schadensersatz etc. können solche Beträge schnell erreicht werden Sachschäden durch Grundstückssenkungen und Rammarbeiten müssen auch enthalten sein, ansonsten sollte man die Police entsprechend erweitern.

Unfallversicherung für Helfer und Baufamilien

Der Bauherr ist für alle seine Helfer verantwortlich, ob sie bezahlt werden oder nicht, spielt keine Rolle. Alle Helfer sind über die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) abgesichert und müssen dort vom Bauherrn angemeldet werden. Die Anmeldung hat spätestens eine Woche nach Baubeginn zu erfolgen, unabhängig von privaten Unfallversicherungen, die Helfer eventuell haben. Die Anmeldung kann relativ einfach online auf www.bgbau.de erfolgen.

Der gesetzliche Unfallschutz kostet je nach Bundesland zwischen 1,58 € und 1,67 € pro geleistete Arbeitsstunde, der Mindestbetrag liegt jedoch bei 100 €.
Jeder Helfer sollte unbedingt angemeldet werden, denn alle Bauvorhaben werden von den Ämtern an die BG automatisch weitergeleitet. Auch ohne Anmeldung sind die Helfer abgesichert. Im Schadensfall holt sich die BG Bau dann aber die Kosten über Regressforderungen vom Bauherrn zurück. Auch ohne, „dass etwas passiert“, können bei Nichtanmeldung bis zu 2.500 € Bußgeld fällig werden.

Einen Sonderfall stellen „Leistungen aus Gefälligkeit“ dar, die nicht meldepflichtig sind. Hier muss man aber genau unterscheiden. Der Schwager, der kurz beim Entladen mitanpackt, muss nicht angemeldet werden. Den Freund oder Bekannten, der mehrere Tage hintereinander zum Fliesenlegen kommt, jedoch schon. Nicht automatisch versichert durch die BG sind leider Bauherr und Ehepartner. Dies kann aber freiwillig bei der BG oder bei einer privaten Unfallversicherung geschehen.

Bauleistungs­versicherung

Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden am Bauwerk durch Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung etc. Sie ist nicht so zwingend notwendig wie eine Haftpflichtversicherung, aber dennoch zu empfehlen. Die Bauleistungsversicherung übernimmt ebenfalls Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler, Unachtsamkeit von Bauerbeitern und mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte.

Auch Diebstahl ist abgedeckt, wenn es sich um fest mit dem Haus verbundene Teile handelt. Ist zum Beispiel eine Außenlampe für den Eingang schon montiert, ist sie versichert, liegt sie allerdings lose auf der Baustelle, zahlt die Versicherung nicht. Positionen wie Aufräumkosten, Schadenssuchkosten oder Photovoltaikanlage sollten ohne Mehrbetrag mitversichert sein. Gegen Mehrbetrag kann man sich gegen Brand, Blitzschlag, Explosion schützen. Dies eignet sich, wenn keine separate Feuerrohbauversicherung gewünscht ist.
Bei Glasbruchschäden empfiehlt es sich, diese bis Bauende zu versichern und nicht nur bis zum Einsetzen der Scheiben.

Bei der Laufzeit ist zu beachten, dass mindestens die gesamte Bauzeit abgedeckt ist, oder sogar bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Haus bezugsfertig, oder die behördliche Abnahme erfolgt ist. Der Versicherungsschutz erlischt spätestens sechs Tage nach Ingebrauchnahme des Hauses. Die Abrechnung erfolgt am Schluss der Laufzeit, denn wird das Bauvorhaben teurer, muss nachgezahlt werden. Bleibt es unter dem anvisierten Budget, gibt es Geld zurück. Vorhersehbare Schäden wie Regen oder Frost sind übrigens nicht versicherbar.

Feuerrohbau­versicherung

Eine Feuerrohbauversicherung sollte jeder Bauherr unbedingt abschließen, denn ein Teil- oder gar Totalverlust des Rohbaus durch Brand bedeutet in der Regel eine enorme finanzielle Belastung, welche die meisten Baufamilien nicht stemmen können. Genau wie die Haftpflichtversicherung muss diese vor Baubeginn abgeschlossen werden, wobei Banken den Nachweis über diese Versicherung immer vor der Auszahlung des Kredits verlangen. Im Versicherungsfall sind nicht nur Brandschäden versichert, sondern auch Folgeschäden durch Rauch und Löscharbeiten.

Die Feuerrohbauversicherung ist meist für die Dauer von 2 Jahren ausgelegt. Schließt man sie in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung ab, geht diese später in die Wohngebäudeversicherung über. Die Angabe der richtigen Versicherungssumme ist unbedingt zu beachten, ebenso tut man gut daran, das Formular richtig ausfüllen. Am besten ist es, immer einen Fachmann hinzuzuziehen.

Wohngebäude­versicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist mit die wichtigste Versicherung und unverzichtbar. Sie beinhaltet einen grundlegenden Vierfachschutz: gegen Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel und sogar Totalverlust. Bei Totalverlust erfolgt der Wiederaufbau gemessen an den aktuellen Preisen, nicht an der damaligen Bausumme.
Bauherren sollten darauf achten, dass auch grobe Fahrlässigkeit inkludiert ist.

Weitere wichtige Leistungen, die abgedeckt werden sollten, sind: Abbruch- und Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten für auszulagernde Möbel, Mehrkosten beim Wiederaufbau durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreichs (Erdöl, Brandschutt), sowie Überspannung bei Blitzeinschlag. Unter Umständen kann man auch die Versicherung von Rohrleitungen, die Mehrkosten zur Beseitigung von Restwerten, Fahrzeuganprall und die Kosten für Sachverständige in Erwägung ziehen. Wichtig ist, dass Nebengebäude explizit aufgeführt werden müssen, damit sie mitversichert sind. Dies gilt auch für Gartenhütten und größere Carports.

Elementarschaden­versicherung

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser und Starkregen ganze Existenzen bedroht, wenn nicht sogar ruiniert haben. Die Elementarschadenversicherung schützt gegen die Folgen solcher Ereignisse, genauso wie gegen Schäden durch Erdbeben oder Schneelasten. Diese Versicherung empfiehlt sich, auch weil die klassische Wohngebäudeversicherung die genannten Schäden nicht abdeckt. Deswegen ist sie auch nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung erhältlich.
Der Haken an dieser Versicherung ist leider, dass sie da, wo sie gebraucht wird, auch am teuersten ist. Aufpassen sollte man bei der Definition der Naturereignisse und den durch sie entstehenden Schäden: Versicherungen unterscheiden zuweilen zwischen Überschwemmung durch Starkregen, Gewässer, oder Grundwasser.

Photovoltaik­versicherung

Schäden an einer Photovoltaikanlage sind zwar nicht zwingend gefährlich für das gesamte Haus, die Reparaturen sind aber oft teuer. Nichtsdestotrotz kann bei einem Brand der Anlage das Feuer auch auf das Haus, oder sogar Nachbarhäuser übergreifen. Hier hilft eine Photovoltaikversicherung, die übrigens auch wie andere Versicherungen Pflicht ist, wenn eine Bank bei der Finanzierung des Hauses mithilft. Eine Integrierung in die Wohngebäudeversicherung ist oft von Vorteil.

Als Mindestschutz sollte man eine ganze Reihe von Fällen einplanen: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm, Hagel, Elementargefahren wie Schneedruck, Lawinen, Diebstahl, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Wasser, Frost, Tierbiss in Höhe von mindestens 1000 €, Ertragsausfall und grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 €.
Generell muss die Anlage allen Versicherern gemeldet werden, da sie eine Wertsteigerung darstellt.

All diese Versicherungen schlagen sich natürlich im Gesamtbudget einer Baufamilie nieder und sollten schon in der Finanzierungsphase mitgedacht werden. Es wäre aber ein fataler Fehler, hier am falschen Ende zu sparen.


Quelle: Stiftung Warentest